In der NGG-Branche "Getränke" sind im wesentlichen drei große Bereiche zusammengefasst: Das sind die Brauwirtschaft, der Bereich alkoholfreie Getränke mit Teilbranchen wie der Erfrischungsgetränke-, der Mineralbrunnen- und der Fruchtsaftindustrie, und der Getränkefachgroßhandel. Auch im Bereich Getränke ist das Spektrum der von NGG betreuten Betriebe groß: NGG vertritt sowohl Beschäftigte in mittelständischen Betrieben, zum Beispiel einer lokalen Brauerei, aber auch in international tätigen Konzernen wie der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG.
Tarifinformationen Bier und Erfrischungsgetränke
Hier findest du aktuelle Informationen zu Tarifabschlüssen.
Brauereien Hessen, Rheinland-Pfalz ohne Pfalz
Brauereien Hessen, Rheinland-Pfalz ohne Pfalz
Zweite Erhöhung der Entgelte ab 01. Mai 2016 um 2,4 %
Mineralbrunnen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Mineralbrunnen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann frühestens zum 31. Dezember 2018 gekündigt werden. Das gesamte Volumen des Tarifabschlusses Entgelterhöhung plus Altersvorsorge) beträgt 5%.
Coca-Cola Erfrischungsgetränke Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Coca-Cola Erfrischungsgetränke Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
In 2017 erhöhen sich alle Entgelte und Ausbildungsvergütungen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,2 %. In 2018 gibt es dann für alle Beschäftigte der Tarifgruppen 1 bis 6 ganze 100 Euro mehr pro Monat! In den Tarifgruppen 7 bis 9 gibt es diese 100 Euro ausschließlich nur für NGG-Mitglieder. Auszubildende erhalten 50 Euro mehr pro Monat.
Weinkellereien RLP
Weinkellereien RLP
Erhöhung der Entgelte um 4,9 % in zwei Schritten: Ab 1. Juni 2017 + 2,5 %; ab 1. Juni 2018 + 2,4 % auf alle Entgelte, Ausbildungsvergütung sogar um jeweils + 40 € pro Monat. Kündbar zum 30. April 2019: